Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
– gültig bis einschließlich 15. Januar 2025 –
Über nachstehenden Link gelangst Du zu den aktuellen AGB von das Stadtwerk.Mobilität, die für das Carsharing mit Earl und carl gleichermaßen gelten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
– gültig ab 16. Januar 2025 –
Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN)
Donaustaufer Straße 115
93059 Regensburg
Tel.: 0941 / 46319-11
Fax: 0941 / 46319-21
E-Mail: info@carl-sharing.de
1. Gegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Betreiberin von carl Carsharing im Land-kreis Regensburg, der Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN), nachfolgend „carl“ genannt, und deren Kunden (nachfolgend „Nutzer“ genannt), die das Fahrzeugnutzungsangebot „carl carsharing“ in Anspruch nehmen. carl vermietet Nutzern, die sich vorab registrieren und authentifizieren, bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung in Form von Carsharing. Diese AGB gelten für die Registrierung, die Authentifizierung, den Abschluss des Kundenvertrags und die Kurzzeitmiete von Elektrofahrzeugen von carl (nachfolgend jeweils „Fahrzeug“ genannt).
Ergänzende Informationen zu diesen AGB und zur Nutzung von carl carsharing finden Sie hier: https://www.carl-sharing.de/portal
Durch die Registrierung erwirbt der Nutzer keinen Anspruch auf Kurzzeitmiete zu der zum Zeitpunkt der Registrierung aktuell gültigen Gebührentabelle. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Nutzung (https://www.carl-sharing.de/portal).
2. Reservierungs- und Nutzungsberechtigung, Fahrerlaubnis
Reservierungs- und nutzungsberechtigt sind natürliche Personen, die im Besitz einer zur Führung des Fahrzeugs erforderlichen, in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sind, das 18. Lebensjahr vollendet und die einen Kundenvertrag mit carl abgeschlossen haben.
Buchungen über den Kundenaccount erfolgen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Nutzers. Ist der Nutzer eine juristische Person, kann er Personen benennen (Beauftragte), die in seinem Namen und auf seine Rechnung fahrtberechtigt sind. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die Beauftragten die Regelungen dieser AGB beachten und sämtliche Voraussetzungen, insbesondere den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, erfüllen. Er hat ein Verschulden der Beauftragten in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Der Nutzer muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat (z. B. bei Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften).
Eine darüberhinausgehende Nutzung/Überlassung der Fahrzeuge durch/an Dritte ist nicht zulässig. Der Nutzer verpflichtet sich, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um unbefugte Dritte von der Nutzung auszuschließen.
carl ist berechtigt, die Fahrtberechtigung zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Nutzers für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung die Fahrtberechtigung bis zur Führerscheinvorlage zu sperren. Der Führerschein muss vom Nutzer/Beauftragten bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
Der Nutzer hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass alle Fahrer die in diesem Dokument beschriebenen Bedingungen entsprechend erfüllen bzw. einhalten.
Der – auch wiederholte Abschluss eines Nutzungsvertrags begründet weder für carl noch für den Nutzer einen Anspruch auf Abschluss weiterer Nutzungsverträge.
carl ist jederzeit berechtigt, die grundsätzliche Nutzungsberechtigung zu widerrufen.
3. Elektronischer Fahrzeugschlüssel
Grundsätzlich kann das Fahrzeug mittels Smartphone-Applikation (erhältlich bei Google Play und im Apple App Store) und den persönlichen Zugangsdaten geöffnet werden. Nutzer erhalten optional und kostenpflichtig eine carl-Card (RFID-Tag) als elektronischen Fahrzeugschlüssel für den Zugang zum Fahrzeug. Die carl-Card bleibt Eigentum von carl. Der Verlust der carl-Card muss carl unter der Hotline 0800 7 444 999 unverzüglich angezeigt werden. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die carl durch den Verlust oder die Weitergabe der carl-Card verursacht werden, insbesondere, wenn dadurch der Diebstahl eines Fahrzeugs ermöglicht wird. Des Weiteren haftet der Nutzer für alle Schäden, die carl infolge einer nicht rechtzeitigen Anzeige des Verlusts oder der Weitergabe der carl-Card entstehen.
Für den Fall, dass die carl-Card für den Nutzer neu ausgestellt werden muss, wird dem Nutzer eine Aufwands- und Kostenpauschale in Höhe der aktuell gültigen Gebührentabelle, abrufbar unter https://www.carl-sharing.de/portal, berechnet.
Der Nutzer hat seine Zugangsdaten und das Passwort (Zugang Buchungsportal) streng geheim zu halten. Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung des Passworts obliegt dem Nutzer der Nachweis, dass der Verwender die Zugangsdaten nicht infolge eines schuldhaften Verstoßes des Nutzers gegen seine Pflicht zur Geheimhaltung in Erfahrung gebracht hat. Das vergebene Passwort sollte nach BSI-Empfehlung mindestens acht Zeichen lang sein und aus vier verschiedenen Zeichenarten (Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) bestehen.
Der Nutzer kann den Nutzerzugang und die carl-Card sperren lassen. Eine entsprechende Anzeige hat per E-Mail oder Telefon unter folgenden Kontaktdaten zu erfolgen: Hotline: 0800 7 444 999 (es fallen die üblichen Telefongebühren Ihres Telefonanbieters an); E-Mail: info@carl-sharing.de.
Sofern carl die Anzeige außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zugeht (diese sind - mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen - Mo. bis Do. von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr und Fr. von 07:30 – 12:30 Uhr), gilt die Anzeige zu Beginn des nächsten auf den Eingang der Anzeige folgenden Werktags als zugegangen. carl wird die carl-Card bzw. den Nutzerzugang unverzüglich sperren.
4. Buchungen / Reservierungen – Zustandekommen von Nutzungsverträgen
Nutzer können Fahrzeuge nur nach vorheriger Buchung/Reservierung nutzen. Eine Spontannutzung ohne vorausgegangene Buchung ist nicht möglich. Wird ein reserviertes Fahrzeug nicht innerhalb der reservierten Zeit vom Nutzer genutzt, wird die Servicegebühr (einmalig pro Buchung fällig) sowie das Stundenentgelt in Rechnung gestellt. Der Nutzer kann jede Buchung bis zu 12 Stunden vor dem geplanten Fahrtantritt kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf ein anderes Fahrzeug umbuchen. carl behält sich vor, die Vorabreservierungszeit zu ändern. Der Nutzungsvertrag kommt mit Abschluss der Buchung des jeweiligen Fahrzeugs zustande.
Nutzer können Fahrzeuge maximal 15 Minuten vor Buchungsbeginn öffnen.
Wenn der Nutzer das Fahrzeug nicht innerhalb von 15 Minuten nach Ablauf der Buchungszeit ordnungsgemäß abstellt und den Buchungsvorgang beendet, wird dem Nutzer der Nutzungspreis laut aktuell gültiger Gebührentabelle (https://www.carl-sharing.de/portal) weiter berechnet, sofern der Nutzer nicht nachweist, dass carl kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist oder den Nutzer kein Verschulden trifft. Zusätzlich wird eine Spätrückgabegebühr laut aktuell gültiger Gebührentabelle (https://www.carl-sharing.de/portal) fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch carl ist nicht ausgeschlossen.
5. Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen und mit den zum Fahrzeug dokumentierten Vorschäden per Smartphone-App oder Schadensliste abzugleichen. Festgestellte Neu-Mängel bzw. Neu-Schäden sind carl vor Fahrtantritt per Smartphone-App oder telefonisch über die Hotline 0800 7 444 999 zu melden, ebenso wie grobe Verschmutzungen.
6. Behandlung und Nutzung der Fahrzeuge
Der Nutzer hat die Fahrzeuge pfleglich und sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen. Der Nutzer muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, insbesondere durch eine Sichtprüfung der Windschutzscheibe und Reifen überzeugen. Der Nutzer hat das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern: Fenster, Türen, Heckklappe und Schiebedach müssen bei Zwischenstopps und Rückgabe fest verschlossen sein. Das Fahrzeug muss in einem sauberen Zustand hinterlassen werden. Fußmatten sind bei Rückgabe auszuschütteln. Ggf. vorhandene Sharing-Stationen sind pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen. Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Fahrzeug-Innenraums durch den Nutzer werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands oder pauschal gemäß der aktuell gültigen Gebührentabelle (https://www.carl-sharing.de/portal) berechnet, sofern der Nutzer keine geringeren Reinigungskosten nachweisen kann. Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken jedweder Art, Geruch durch Tabakrauch, E-Zigaretten, Raumdüfte (z. B.: „Wunderbaum“), Verschmutzungen durch den Transport von Tieren, Abfall, Grünschnitt, Bauschutt, Asche oder ähnliches aufweist. Der Nutzer ist verpflichtet, beim Abstellen des Fahrzeugs die straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben zu beachten und das Fahrzeug nur auf zulässigen, reservierten Parkplätzen abzustellen.
Der Nutzer beachtet insbesondere die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft (UVV).
Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle mitzuführenden Papiere wie Führerschein, Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Service- und Mobilitätsnachweis, ggf. Räderausweis, Kfz-Unfallbericht, Kfz-Verbandskasten und ausreichend Warnwesten sowie ein Typ 2-Ladekabel vorhanden sind. Darüber hinaus muss eine Carsharing-Box im Kofferraum mit Hygieneartikeln und Kfz-Zubehör vorhanden sein. Fehlende Unterlagen/Ausrüstung können über carl angefordert werden. Der Nutzer hat zu gewährleisten, dass eine Ladung immer so verstaut und bei Bedarf gesichert wird, dass im Falle eines Unfalls oder einer Vollbremsung die Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist (vgl. z. B. § 22 StVO; § 22 BGV D29 UVV Fahrzeuge).
Dem Nutzer ist es verboten, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken bzw. unter folgenden Umständen zu benutzen:
a) zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere für Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer hohen Geschwindigkeit ankommt;
b) für Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings;
c) zur gewerblichen Personenbeförderung und sonstigen gewerblichen Mitnahme von Personen;
d) zur Weitervermietung;
e) zur Begehung von Straftaten;
f) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen;
g) zur Beförderung/Transport von Sperrmüll, Grünschnitt, Bauschutt etc.
h) zum Transport von Gegenständen, die aufgrund ihrer Form, Größe oder Gewicht die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen können;
i) zum Transport von Tieren, es sei denn, diese befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher im Kofferraum verstaut ist;
j) für Fahrten außerhalb Deutschlands;
k) unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten; es gilt eine Promillegrenze von 0,0 ‰;
l) Kinder oder Kleinkinder zu befördern, wenn keine erforderliche Sitzplatzerhöhung oder Kindersitzvorrichtung verwendet wird. Der Nutzer muss alle Herstellerhinweise zum Thema Montage von Kindersitzvorrichtungen befolgen.
Dem Nutzer ist außerdem der Verzehr von Essen und Getränken – außer Mineralwasser – sowie das Rauchen bzw. Mitfahrern das Rauchen zu gestatten, untersagt. Das Verbot umfasst auch den Konsum von E-Zigaretten.
Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Verbote ist carl berechtigt, den Nutzer mit sofortiger Wirkung von der Fahrzeugnutzung vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen und damit den Account des Nutzers zu sperren und zu entziehen.
Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und sich telefonisch mit der technischen Hotline 0800 7 444 999 abzustimmen, inwiefern die Fahrt fortgesetzt werden kann. Auf Verlangen vom Anbieter hat der Nutzer jederzeit den genauen Standort des angemieteten Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.
7. Laden, Ladekarte, Vertragsstrafe bei missbräuchlicher Verwendung
Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Fahrzeug mit einer Ladekarte oder einem Ladechip ausgestattet. Das Fehlen der Ladekarte oder einem Ladechip ist vor Fahrtantritt unbedingt zu melden. Der Nutzer verpflichtet sich, die Ladekarte oder den Ladechip ausschließlich zur Aufladung des gemieteten Fahrzeugs an der zugeteilten Sharing-Station / Ladestation zu verwenden. Das Fahrzeug ist nach Beendigung der Fahrt an der Sharing-Station / Ladestation mittels der Ladekarte anzuschließen. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass der Ladevorgang gestartet wird. Kann der Ladevorgang nicht gestartet werden, ist der jeweilige Betreiber des Ladepunktes über die Hotline des Ladepunktbetreibers zu informieren und ein Reset des Ladepunktes anzufordern.
Der Nutzer verpflichtet sich, die Ladekarte ausschließlich zur Aufladung des genutzten Fahrzeugs zu verwenden. carl behält sich vor, jede anderweitige Verwendung der Ladekarte den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen. Der Nutzer verpflichtet sich unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, für jeden Fall der vertragswidrigen Verwendung der Ladekarte zur Zahlung einer Vertragsstrafe entsprechend der aktuell gültigen Gebührentabelle (https://www.carl-sharing.de/portal). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch carl ist nicht ausgeschlossen.
8. Haftung von carl
carl haftet dem Nutzer gegenüber – abgesehen von der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Hiervon unberührt bleibt die Haftung von carl bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie eine etwaige Haftung von carl nach dem Produkthaftungsgesetz. Fundsachen sind carl zu melden und auszuhändigen; eine Haftung dafür wird seitens carl nicht übernommen. carl schließt zudem die Haftung im Falle des Bedienens eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis aus.
9. Haftung des Nutzers, Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung des Nutzers
a) Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und Vollkasko-/Teilkaskoversicherung im üblichen Umfang. Die Selbstbeteiligungen betragen 300,00 Euro für die Vollkasko- und 300,00 Euro für die Teilkaskoversicherung. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung von carl zulässig.
b) Die Haftung des Nutzers erstreckt sich auf Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten und Wertminderung.
c) Für Schäden, die der Nutzer oder seine Mitfahrer vorsätzlich herbeiführen, bestehen kein Versicherungsschutz und keine Begrenzung der Haftung des Nutzers auf die Selbstbeteiligung. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung der Schäden wird die Versicherungsleistung bzw. Haftungsbegrenzung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt.
d) Sofern carl im Falle eines Verstoßes des Nutzers gegen die ihm bekannt gegebenen Vorgaben zur Fahrzeugnutzung (insbesondere gemäß Ziffer 6 und 7 dieser AGB) ein Schaden entsteht, haftet der Nutzer über die Selbstbeteiligung hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden.
e) Der Nutzer haftet vollumfänglich für Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Nutzer verpflichtet sich, carl von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden anlässlich der vorgenannten Verstöße von carl erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der carl für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Nutzungszeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an carl richten, erhält carl pro Fall eine Aufwandspauschale entsprechend der aktuell gültigen Gebührentabelle (https://www.carl-sharing.de/portal), es sei denn, der Nutzer weist nach, dass carl ein geringerer Aufwand entstanden ist. carl ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
f) Der Nutzer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für jegliche Schäden, die auf Grund einer nicht vorgesehenen Nutzung des Fahrzeugs entstehen (vgl. insbesondere § 7, Abs. 3, § 18, Abs. 1 StVG).
g) Verletzt der Nutzer grob fahrlässig oder vorsätzlich eine seiner in Ziffer 10 dieser AGB geregelten Pflichten im Zusammenhang mit der Anzeige und Feststellung des Schadensfalles und des Umfangs der Leistungspflicht, haftet er ebenfalls vollumfänglich für den Schaden, das heißt ohne eine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer den Nachweis erbringt, dass carl durch die Pflichtverletzung des Nutzers kein Nachteil oder Schaden entstanden ist.
h) Im Übrigen haftet der Nutzer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
i) Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Zudem ist carl berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand und Restreichweite entstehen.
10. Pflichten bei Unfällen, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und sonstigem Untergang des Fahrzeugs
Unfälle, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und sonstiger Untergang des Fahrzeuges sind carl unverzüglich telefonisch unter der Hotline 0800 7 444 999 anzuzeigen. Dem Nutzer ist es nicht erlaubt, sich nach einem Unfall vom Fahrzeug zu entfernen, bevor carl entschieden hat, wie und wann das Fahrzeug zurückgeführt wird.
Der Nutzer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Zu diesem Zweck hat der Nutzer jeden Schaden unverzüglich der Polizei zu melden. Des Weiteren ist der Nutzer verpflichtet, carl einen schriftlichen Unfallbericht umgehend weiterzuleiten und das polizeiliche Aktenzeichen zu nennen. Sämtliche Weisungen der von carl beauftragten Servicezentrale sind zu beachten. Dem Nutzer ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes). Auf Verlangen von carl hat der Nutzer das ihm von carl überlassene Schadensformular vollständig auszufüllen und unterschrieben an carl zurückzusenden. Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Schadensmeldung bei carl ein, so kann carl die daraus entstehenden Mehraufwände dem Nutzer in Rechnung stellen. carl entscheidet darüber, ob und wie nach einem Schadenseintritt das Vertragsverhältnis fortgesetzt oder beendet wird. Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht in jedem Fall carl zu. Kann ein Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden, weil der Nutzer die Auskunft verweigert, so behält sich carl vor, dem Nutzer alle unfallbedingten Kosten für Schäden an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu belasten. carl kann dem Nutzer für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Nutzer teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale gemäß aktuell gültiger Gebührentabelle (https://www.carl-sharing.de/portal) berechnen, soweit der Nutzer carl nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
11. Ende des Nutzungsvertrages, Rückgabe des Fahrzeugs, Verspätung
Der Nutzer beendet einen Nutzungsvorgang, indem er das Fahrzeug an der Entnahmestation ordnungsgemäß und der Straßenverkehrsordnung entsprechend an der dafür vorgesehenen Sharing-Station / Ladepunkt abstellt, das Fahrzeug an dem Ladepunkt anschließt, den Fahrzeugschlüssel und die Ladekarte oder -chip im Fahrzeug hinterlegt und den Buchungsvorgang durch das Verschließen des Fahrzeugs und das Beenden der aktiven Buchung entweder durch die Smartphone-App oder durch Vorhalten der carl-Card an das ID-Lesegerät beendet. Falls die Beendigung des Buchungsvorgangs fehlschlägt, weil keine Mobilfunkverbindung hergestellt werden kann oder nicht alle Rückgabebedingungen erfüllt sind (der Ladevorgang muss gestartet sein, Schlüssel und Ladekarte / -chip müssen sich in der Schlüsselbox im Handschuhfach befinden), muss der Nutzer einen erneuten Beendigungsversuch unternehmen. Verlässt der Nutzer das Fahrzeug ohne ordnungsgemäße Beendigung des Nutzungsvorgangs, so laufen der Nutzungsvertrag und die Berechnung der Nutzungsgebühren weiter.
Eine ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeugs setzt insbesondere Folgendes voraus:
a) Das Fahrzeug befindet sich innen und außen in einem ordentlichen, sauberen Zustand, Fußmatten wurden ausgeschüttelt, vgl. Punkt 6. Wird das Fahrzeug in einem grob verschmutzten Zustand zurückgegeben oder befinden sich Abfälle irgendwelcher Art im Fahrzeug, hat der Nutzer die Reinigungskosten gemäß aktuell gültiger Gebührentabelle (https://www.carl-sharing.de/portal) zu tragen. Die vom Nutzer zu tragenden Kosten sind niedriger bzw. höher, wenn der Nutzer nachweist, dass carl einen geringeren Aufwand hat, oder carl nachweist, dass der tatsächliche Aufwand höher war.
b) Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert, per Smartphone-App oder der carl-Card am Lesegerät in der Windschutzscheibe des Fahrzeugs verschlossen werden. Insbesondere muss das Lenkradschloss eingerastet, Türen, Heckklappe, Fenster und Schiebedach fest verschlossen sein. Es ist grundsätzlich untersagt, die Motorhaube zu öffnen.
c) Das Fahrzeug wird mit sämtlichen überlassenen Dokumenten einschließlich Ladekarte / -chip und Fahrzeugschlüssel in der dafür vorgesehenen Schlüsselbox im Handschuhfach zurückgegeben.
d) Es fehlen keine Ausstattungs- und Zubehörgegenstände des Fahrzeuges.
e) Der Nutzer vergewissert sich, dass das Ladekabel korrekt angesteckt wurde und der Ladevorgang an der Ladestation startet (Fahrzeugdisplay zeigt geschätzte Restzeit bis zur Vollladung).
Kommt es nicht zu einer Einigung über den Zustand des Fahrzeuges einschließlich etwaiger vorhandener Schäden, Mängel und deren Bewertung, beauftragt carl ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen mit der Feststellung des Fahrzeugzustandes und des etwaigen Minderwertes. Die Kosten des Sachverständigen-Gutachtens tragen der Nutzer und carl zu gleichen Teilen. Das Sachverständigengutachten ist als Schiedsgutachten für beide Vertragsparteien verbindlich. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg im Übrigen nicht ausgeschlossen.
Kann der Nutzer den vereinbarten Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Nutzer nicht eingehalten werden, ist carl berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann carl darüber hinaus anstelle des ihm konkret entstandenen Schadens eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale gemäß aktuell gültiger Gebührentabelle (https://www.carl-sharing.de/portal) erheben, soweit der Nutzer carl nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
12. Entgelte, Zahlungsbedingungen
carl stellt dem Nutzer Entgelte für die Nutzung des Fahrzeugs gemäß der aktuell gültigen und dem Nutzer bekannt gegebenen Gebührentabelle für die private Nutzung in Rechnung. Die jeweils aktuellen Preise, Entgelte und Gebühren für die private Nutzung sind im Internet unter https://www.carl-sharing.de/portal einsehbar. carl ist berechtigt, die Gebührentabelle jederzeit für die Zukunft zu ändern.
a) Geschäftliche Nutzung
Geschäftsfahrten werden wie Privatfahrten behandelt und abgerechnet (siehe „b) Private Nutzung“). Einen eventuellen steuerrechtlichen Nachweis bzw. gegenüber dem Arbeitgeber muss der Nutzer selbst führen. Bei Geschäftsfahrten sind grundsätzlich Zweck und Ziel der Fahrt während des Reservierungsprozesses anzugeben.
b) Private Nutzung
Dem Nutzer werden Verwaltungs- bzw. Registrierungs- und Aufnahmeentgelte, Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge durch eigene Fahrten sowie Servicegebühren gemäß aktuell gültiger Gebührentabelle in Rechnung gestellt, wobei die Abbuchung in der Regel monatlich erfolgt. Änderungen der Gebührentabelle erfolgen nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen Lage, z. B. Energie-, Unterhalts- und Beschaffungskosten etc. Die Änderung wird dem Nutzer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Die dem Nutzer übermittelte Rechnung von carl ist innerhalb 1 Woche ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Nach Verzugseintritt haftet er für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch carl bleibt hiervon unberührt. Rechnungen können über die Buchungsplattform eingesehen werden. Der Versand der Rechnung erfolgt systemseitig per E-Mail und kann gegen Gebühr per Post erfolgen. Der Versand per E-Mail ist kostenfrei. Der Zahlungsdienstleister Stripe wird das berechnete Entgelt im Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren) oder per Kreditkarte einziehen. Dafür ist durch den Nutzer ein entsprechendes Lastschriftmandat unter Angabe von IBAN und BIC oder Kreditkartendaten auf der Carsharing-Plattform zu hinterlegen. SEPA-Lastschriften werden entsprechend 5 Tage vor Einzug angekündigt (Pre-Notification). Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Nutzer zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, kann carl dies dem Nutzer in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschal gemäß aktuell gültiger Gebührentabelle in Rechnung stellen, sofern der Nutzer nicht einen geringeren Aufwand nachweist. carl kann seine Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten (Inkassounternehmen).
13. Technikereinsatz
Verursacht der Nutzer einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder durch Nichteinhalten der Regeln, werden dem Nutzer Kosten gemäß der jeweils aktuellen Gebührentabelle (https://www.carl-sharing.de/portal) in Rechnung gestellt, sofern der Nutzer keinen geringeren Aufwand nachweist. carl kann den Ersatz eines weitergehenden Schadens ver-langen, wenn carl nachweist, dass der Schaden höher ist als die in der aktuellen Gebührentabelle aufgeführten Kosten.
14. Stornierungen
Kann ein Nutzer das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, ist eine Stornierung möglich. Die Stornierung einer Buchung ist bis 12 Stunden vor Buchungsbeginn kostenlos. Bei weniger als 12 Stunden wird eine Gebühr gemäß der jeweils aktuell gültigen Gebührentabelle (https://www.carl-sharing.de/portal) berechnet. Früh-Rückgaben und Stornierungen von Buchungen werden entsprechend der hierfür getroffenen Regelung der aktuell gültigen Gebührentabelle behandelt. carl informiert den Nutzer, wenn das gebuchte Fahrzeug oder -klasse aufgrund technischer oder sonstiger Ausfälle nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall wird die Buchung kostenfrei storniert oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf ein anderes Fahrzeug oder -klasse umgebucht.
15. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
Dem Nutzer steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen von carl kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
16. Laufzeit des Nutzungsvertrages, Kündigung, Sperre
Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit mit einem Monat Kündigungsfrist abgeschlossen. Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrags, insbesondere wegen schwerwiegender Vertragsverstöße (z. B. erhebliches Überschreiten der Buchungszeit, Verstoß gegen Aufklärungspflichten bei Schadensfällen o. ä.), bleibt unberührt. carl kann den Zugang zur Carsharing-Plattform deaktivieren bzw. sperren. Bei erheblichen schuldhaften Vertragsverletzungen des Nutzers einschließlich Zahlungsverzug bzgl. früherer Nutzungen kann carl den Nutzer mit sofortiger Wirkung vorübergehend oder dauerhaft von der Fahrzeugnutzung ausschließen. Der Ausschluss wird dem Nutzer unverzüglich mitgeteilt.
17. Informationspflichten des Nutzers
Der Nutzer ist verpflichtet, carl jede Änderung seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adresse, seiner Mobilfunknummer sowie seiner Bankverbindung bei SEPA-Lastschrift oder Kreditkartennummer unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter oder falscher Nutzerdaten entstehen, haftet der Nutzer selbst.
18. Streitbeilegungsverfahren
Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) weist darauf hin, dass sie nicht verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucher-Streitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen und nicht bereit ist, an einem solchen Verfahren teilzunehmen.
Die Europäische Union hat für die außergerichtliche Beilegung für Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufver-trägen und Online-Dienstleistungsverträgen mit Verbrauchern eine Online-Streitbeilegungs-Plattform eingerichtet. Die Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Die E-Mail-Adresse der GFN lautet wie folgt: info@carl-sharing.de
19. Datenschutz
carl ist berechtigt, personenbezogene Daten des Nutzers im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z. B. Verstöße im Straßenverkehr) werden die personenbezogenen Daten der Nutzer im notwendigen Umfang (Name, Anschrift) an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Wurde das Fahrzeug entgegen geltenden AGB nicht vom registrierten Nutzer selbst gefahren, ist der registrierte Nutzer verpflichtet, Name und Anschrift des Fahrers/Beauftragten unverzüglich mitzuteilen. Bei Fahrzeugen, die mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Positionsbestimmung. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch den Nutzer bzw. Fahrtberechtigten. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist carl ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen. Zur Prüfung von Rabattvoraussetzungen willigt der Kunde ein, dass relevante Daten (z. B. ÖPNV-Jahresabo, Vertragskontonummer, Name und Adresse, Studentenausweis, Matrikelnummer) seitens der GFN geprüft werden dürfen.
20. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag wird als Gerichtsstand Regensburg vereinbart, soweit der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder wenn der Nutzer Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Stand 12.2024 -